Trainplan Seminarkonzepte - Eine Marke der BISW Gruppe
Fix und fertige Seminarkonzepte für den direkten Einsatz. Einfach personalisieren und loslegen!

 
FAQ


Autoren/Herausgeber

Die Autoren sind Trainer mit eigener Praxiserfahrung in den jeweiligen Themenbereichen; die Seminarthemen werden exklusiv bei TRAINPLAN® verlegt. Als Verleger und Herausgeber zeichnet die BISW GmbH verantwortlich. 


Wie viele Seminartage kann ich mit einem TRAINPLAN®-Thema durchführen?

Die Seminarthemen sind auf zwei Seminartage ausgelegt und können je nach der individuellen Vorgehensweise des Trainers sowie der angewandten Methodik (z. B. Einflechtung von Gruppenarbeiten, Teamübungen und Rollenspielen) beliebig erweitert werden.


Darf ich alle erworbenen Produkte uneingeschränkt nutzen?

Die unter Ihrem Namen/Institut/Unternehmen erworbenen und lizenzierten Teilnehmerskripte dürfen  in gedruckter Form an die Teilnehmer der Schulungsmaßnahme weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Skripte in digitaler Form, die Bereitstellung als Onlinekurs oder das Einbinden in andere digitale Medien ist untersagt.

Wie oft und an wie viel Teilnehmer?

Für die Teilnehmer dürfen die Skripte beliebig oft vervielfältigt werden.


Ist es zulässig die Teilnehmerskripte weiter zu berechnen?

Ja, allerdings nur an die Teilnehmer, die an einer mit dem lizenzierten Seminarthema durchgeführten Maßnahme teilnehmen.


Welchen Preis kann man für die Skripte verlangen?

Für ein gebundenes Teilnehmerskript sind 13,00 bis 18,00 Euro üblich; dieses kann man leicht im Copy-Shop herstellen lassen und das Deckblatt mit dem Logo des Kunden gestalten.

So hat sich ein TRAINPLAN® Seminarthema schnell amortisiert!


Kann ich TRAINPLAN® Unterlagen auch anderweitig verkaufen?

Nein, das wäre ein urheberrechtlicher Verstoß gegen die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen, gegen welchen sowohl zivil-, als auch strafrechtlich vorgegangen wird.


Kann das überhaupt überprüft werden?

Sicherlich können nicht alle Fälle geahndet werden, TRAINPLAN®-Bildungsmedien verfügt jedoch über Internet-Scouts und zahlreiche Kontaktpersonen, welche den Markt ständig durchforsten. Allein im letzten Jahr konnten dadurch rd. 100 unberechtigte Nutzungen festgestellt werden, was für den Einzelnen dann natürlich teuer wird, jedoch im Sinne der ehrlichen Lizenznehmer notwendig ist.


Welche Unterlagen in welcher Form erhalte ich?

Sämtliche Unterlagen werden in digitaler Form geliefert und können in MS Word bzw. PowerPoint beliebig verändert werden.


Was muss ich tun, um ein Seminar mit TRAINPLAN® Seminarkonzepten und Präsentationen professionell zu gestalten?

Logo bzw. Name in Teilnehmerskript und Präsentation einfügen, Teilnehmerskript ausdrucken, vervielfältigen, dazu passende MS PowerPoint Präsentation einsetzen, Seminar halten.


Wie viel Zeit benötige ich zur Vorbereitung eines Seminars?

Wenn das Thema bekannt ist, 1 Stunde.


Kann ich die Seminarkonzepte und Präsentationen inhaltlich verändern (eigene Seminarinhalte, Grafiken usw. integrieren?)

Ja, da alle Unterlagen in MS Word bzw. PowerPoint bearbeitbar sind und uneingeschränkt verändert werden können.


Kann ich ein Seminar auch ohne Veränderungen durchführen?

Ja, da jedes Thema vollständig ausgearbeitet und in sich abgeschlossen ist.


Kann ich mehrere Seminarthemen miteinander kombinieren?

Ja, da jedes TRAINPLAN® Seminarthema modular aufgebaut ist, lässt es sich bequem mit anderen Themen (eigenen oder weiteren TRAINPLAN® Themen) in wenigen Mausklicks verknüpfen.


Welche Zielgruppe spricht TRAINPLAN® an, wer setzt TRAINPLAN® ein, welcher Kundenkreis nutzt TRAINPLAN®?

Trainer, Seminarleiter, Weiterbildner, zahlreiche Firmen und Institutionen bis hin zu Industrie und Handelskammern. Insgesamt nutzen bereits mehr als 2.000 Anwender im deutsch- und englischsprachigen Raum TRAINPLAN® Seminarkonzepte; es wurden bereits mehr als 12.000 Einzelthemen lizenziert und schätzungsweise rd. 5 Mio Teilnehmer seit dem Start von TRAINPLAN® mit den Unterlagen geschult.


Besteht dann nicht die Gefahr, dass ich das gleiche Konzept wie mein Kollege einsetze?

Nein, dadurch dass TRAINPLAN® individuell veränderbar ist, verfügen Sie wiederum über Ihr individuelles Schulungskonzept bzw. Seminarthema. Außerdem ist TRAINPLAN® durch seine Marktführerschaft zum Markenzeichen für Qualität in der Weiterbildung geworden.


Wenn ich die TRAINPLAN®-Seminarkonzepte einsetze, mache ich dann Werbung für TRAINPLAN®?

Nein, da sämtliche Dokumente auf Ihren (den Namen des Lizenznehmers) individuell personalisiert werden und als Ihre eigenen Seminarunterlagen erscheinen.


Wer hilft mir, wenn ich Fragen zu TRAINPLAN® Seminarkonzepten und Präsentationen habe?

Sie erhalten zu fachlichen Fragen Auskunft unter der: TRAINPLAN®-Infoline +49 2151 1564213
Montags bis freitags von 8:00 – 16:30 Uhr. 


Lizenzbestimmungen

für die Schulungssoftware-Reihe TRAINPLAN® und alle seine Bestandteile.


1. Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der BISW GmbH erfolgen zu den nachstehenden Lizenzbedingungen. Entgegenstehende oder von den Lizenzbedingungen der BISW GmbH abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der BISW GmbH. Diese Lizenzbestimmung tritt mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages in Kraft und wird explizit durch den Download der Produkte anerkannt.


2. Lizenzgegenstand

2.1. Der Lizenzgegenstand umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, Internet-Dienste, oder eines anderen Datenträgers, der damit verbundenen Leistungen, sowie Computerinformationen, Software von BISW GmbH oder Dritten, digitalisierte Bilder, Bestandsfotografien, Clipart, Audio- und andere künstlerische Werke sowie dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial, die basierend auf diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen geliefert werden.

2.2. Solange der / die Lizenznehmer den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zustimmt, gewährt ihm die BISW GmbH eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation und der erhaltenen Lizenzart beschriebenen Zwecken.

2.3. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu finden Sie in der Dokumentation des entsprechenden Produktes und dessen Bestandteilen.

2.4. Der Begriff "Software" umfasst weiterhin alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, sowie Ergänzungen von der BISW GmbH lizenzierten Software.

2.5. Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation.

2.6. Der Begriff "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Einzeltrainerlizenz, sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von der BISW GmbH gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrtrainer, Bibliothekslizenz, Vertriebs- und Handelspartnerlizenz, Fimenlizenz) festgelegt ist.

2.7. Der Begriff „Käufer“ bezieht sich auf diejenige natürliche und juristische Person, die bei der BISW GmbH eine Version von TRAINPLAN® bestellt. Ist der Käufer nicht Lizenznehmer, ist es dem Käufer laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BISW GmbH untersagt, TRAINPLAN® zu nutzen.

2.8. Der Begriff „Lizenznehmer“ bezieht sich auf die Person oder Firma, für die sämtliche TRAINPLAN® Unterlagen durch die BISW GmbH lizenziert wurden. Bestellt der Lizenznehmer TRAINPLAN® bei der BISW GmbH, so ist er gleichzeitig der Käufer.

2.9. Die Lizenzarten, im folgenden explizit beschrieben, stehen durch die von der BISW GmbH hergestellte Software TRAINPLAN® zur Verfügung. Die jeweilige Lizenz des Lizenznehmers ist dem, Produkt beigelegten, Lizenzschein zu entnehmen. Dieser Lizenzschein ist Eigentum der BISW GmbH und darf weder kopiert noch anderweitig reproduziert werden.


3. Allgemeiner Nutzungsumfang sowie Richtlinien für die Verwendung der Software und Bildvorlagen

3.1. Das Benutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages für die in Rechnung gestellte Lizenzgebühr inklusive der Nutzungs- und Servicepauschale. Der für das jeweilige Programm / die Programme in Rechnung gestellte Betrag zzgl. Nebenkosten und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ist spätestens mit Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Als Erhalt gilt die Annahme der Ware durch den Besteller.

3.2. Die BISW GmbH kann keine Gewährleistung für die Leistungsfähigkeit der Software oder die erzielten Arbeitsergebnisse bei Verwendung der Software übernehmen.

3.3. Die BISW GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den beabsichtigten Zwecken und Anforderungen des Erwerbers genügt, bzw. mit anderen von ihm benutzen Programmen kompatibel ist.

3.4. Weiterhin übernimmt die BISW GmbH keine Haftung für die Zusammenstellung, die Inhalte oder mögliche Schulungsergebnisse, die sich aus dem Einsatz bzw. der Anwendung der Software ergeben. Die Verantwortung für den Einsatz und die richtige Auswahl, wie auch die Folgen der Benutzung der Software und deren beabsichtigte oder erzielte Ergebnisse trägt ausschließlich der Erwerber.

3.5. Weder Käufer noch Lizenznehmer ist es gestattet, Sicherheitskopien der Software anzufertigen. Sollte in dem Zeitraum, in dem die aktuelle TRAINPLAN® Version im Umlauf ist, eine Datei nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, kann eine kostenlose Ersatz-Datei angefordert werden. Die Kosten für Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers / Lizenznehmers. Weitere Details sind den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BISW GmbH zu entnehmen.

3.6. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Warenzeichen- / Markenrechte hinsichtlich Bestandsdateien oder Ableitungen davon.

3.7. TRAINPLAN®-Produkte enthalten Cliparts- und Illustrationen, im weiteren zusammenfassend als Grafik/en bezeichnet, die das Eigentum der BISW GmbH sind. Als Lizenznehmer dieser Produkte darf der Lizenznehmer die Grafiken unter Beachtung der unten näher bezeichneten Einschränkungen nutzen, verändern und ausschließlich zu Schulungs- und Präsentationszwecken verwenden. Es ist nicht gestattet, mit diesen Grafiken anstößige, obszöne oder unmoralische Bilder zu erstellen oder Grafiken als eigene Fotos, Cliparts oder dergleichen weiterzuverbreiten und zu verkaufen.

3.8. Bei Nutzung und Verarbeitung der Grafiken im elektronischen Format, darf die Grundauflösung nicht mehr als 1024x768 Pixel betragen.

3.9 Eine Weitergabe der Skripte in digitaler Form, die Bereitstellung als Onlinekurs oder das Einbinden in andere digitale Medien ist untersagt und gilt als urheberrechtlicher Verstoß gegen die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen. 

3.10. Des weiteren sind für beide Fälle, die den Umgang mit Grafiken die Eigentum der BISW GmbH betreffen, folgende Regeln einzuhalten:

3.10.1.1. Die Grafiken werden nur zu Ansichtszwecken verwendet.

3.10.1.2. Die BISW GmbH wird als Quelle ausdrücklich erwähnt.

3.10.1.3. Die Grafiken stellen keinen wesentlichen Teil des Inhalts dar.

3.10.1.4. Die Grafiken werden nicht für ein Produkt verwendet, das einem beliebigen Produkt der BISW GmbH ähnelt oder das ein Konkurrenzprodukt für ein Produkt der BISW GmbH darstellt.

3.11. Skriptverkauf Der Nutzungsumfang umfasst den entgeltlichen Skriptverkauf in gedruckter Form für Teilnehmer von eigenen Präsenzseminaren des Lizenznehmers.


4. Lizenzart Einzeltrainerlizenz

Lizenznehmer der Einzeltrainerlizenz ist ein einzelner, selbständig / freiberuflich tätiger Trainer, der Weiterbildungsveranstaltungen in eigenem oder fremdem Namen auf eigene Rechnung anbietet und durchführt oder ein Lehrbeauftragter einer Bildungseinrichtung sowie ein einzelner, privater Nutzer.

4.1.Diese Lizenz erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® wie folgt zu nutzen:

4.2. Bearbeitung, Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte in gedruckter Form ausschließlich für die Seminarteilnehmer des Lizenznehmers.

4.3. Bearbeitung, Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung eigener Seminare, wobei die Weitergabe der Folien zu fremder Nutzung außer der im Auftrag des Lizenzinhabers stattfindenden Seminare untersagt ist.

4.4. Nutzung der installierten Software auf einem Haupt- sowie einem Heimcomputer. Die Software darf jedoch auf dem Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer.

4.5. Nutzung sämtlicher Trainertools zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung

4.6. Bestandsdateien dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertrieben werden, wenn diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.

4.7. Der Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen.

4.8. Es dürfen keine Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen, verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.

4.9. Nutzung von TRAINPLAN® mit Gewinnerzielungsabsichten.

4.10. Es ist keiner weiteren Person als dem Lizenznehmer gestattet, die für den Lizenznehmer lizenzierte TRAINPLAN®-Version oder Inhalte daraus zu nutzen.


5.Lizenzart Mehrtrainerlizenz

Lizenznehmer der Mehrtrainerlizenz sind Trainingsunternehmen,  Trainerinstitute und  Trainerassozietäten, welche Weiterbildungsveranstaltungen in eigenem oder fremden Namen auf eigene oder fremde Rechnung anbieten und durchführen. Die Mehrtrainerlizenz ist auf einen einzelnen Standort und dort auf maximal 10 Trainern / Nutzern beschränkt.

5.1. Diese Lizenz erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® je Standort und Nutzer wie folgt zu nutzen:

5.2. Bearbeitung, Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte in gedruckter Form ausschließlich für die Seminarteilnehmer des Lizenznehmers.

5.3. Bearbeitung, Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung eigener Seminare, wobei die Weitergabe der Folien zu fremder Nutzung außer der im Auftrag des Lizenzinhabers stattfindenden Seminare untersagt ist.

5.4. Nutzung der installierten Software auf maximal 10 Computern des Lizenznehmers. Eine Nutzung auf Heimcomputern ist untersagt.

5.5. Nutzung sämtlicher Trainertools zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung.

5.6. Bestandsdateien dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertrieben werden, wenn diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.

5.7. Der Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen.

5.8. Es dürfen keine Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen, verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.

5.9. Nutzung von TRAINPLAN® mit Gewinnerzielungsabsichten.

5.10. Es ist keiner weiteren Person als dem Lizenznehmer gestattet, die für den Lizenznehmer lizenzierte TRAINPLAN®-Version oder Inhalte daraus zu nutzen.


6. Lizenzart Unternehmenslizenz

Lizenznehmer der Unternehmenslizenz sind Firmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen, welche TRAINPLAN® rein zur innerbetrieblichen Weiterbildung im eigenem Unternehmen einsetzen und diese durch Mitarbeiter der eigenen Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht durchführen lassen. Die Unternehmenslizenz ist auf einen einzelnen Standort und dort auf maximal 100 Mitarbeiter als Nutzer beschränkt. Nutzer sind in diesem Falle firmeninterne Trainer, Seminarteilnehmer oder Mitarbeiter, die das Teilnehmerskript – auch als Datei - im Rahmen von E-Learning-Maßnahmen oder zum Selbststudium nutzen.

6.1. Diese Lizenz erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® je Standort und Nutzer wie folgt zu nutzen:

6.2. Bearbeitung, Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte in gedruckter Form für diejenigen Seminarteilnehmer, die ausschließlich aus dem Unternehmen des Lizenznehmers stammen.

6.3. Bearbeitung, Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung eigener Seminare nur mit Seminarteilnehmern aus dem Unternehmen des Lizenznehmers.

6.4. Nutzung der installierten Software auf mehreren Computern: Die Software darf auf jedem Computer, auf dem TRAINPLAN® installiert ist, nur vom Lizenznehmer genutzt werden.

6.5. Bestandsdateien dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertreiben werden, wenn diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.

6.6. Der Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen.

6.7. Es dürfen keine Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen, verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.

6.8. Sämtlicher Trainertools dürfen ausschließlich zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung für eigene Seminare mit Seminarteilnehmern aus dem Unternehmen des Lizenznehmers genutzt werden.

6.9. Die hier genannten allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für die Trainer des lizenzierten Unternehmens, die mit TRAINPLAN® arbeiten. Es ist keiner Person außerhalb des lizenzierten Unternehmens gestattet, die für das Unternehmen lizenzierte TRAINPLAN®-Version oder Inhalte daraus zu nutzen. Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nicht nur nach den Angaben des Lizenznehmers, sondern auch nach bekannten Werten aus Registern und öffentlichen Publikationen.


7. Lizenzart Bibliothekslizenz

7.1. Mit dieser Lizenz ist es dem Lizenznehmer, der TRAINPLAN® nachweislich für eine Bibliothek oder ähnliche Einrichtungen erwirbt, gestattet, die erworbene und lizenzierte TRAINPLAN®-Version – unentgeltlich – zu verleihen. Es dürfen jedoch keine Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen, verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden. Die Person, welche die lizenzierte TRAINPLAN®-Version ausgeliehen hat, erhält während des Verleihzeitraumes sämtliche Lizenzrechte der Lizenzart Einzeltrainerlizenz.

7.2. Nach Beendigung des Verleihzeitraums erlöschen sämtliche verliehenen Rechte der Lizenzart Einzeltrainerlizenz. Daher hat der Ausleiher nach dem Verleihzeitraum sämtliche Daten von TRAINPLAN® unverzüglich von sämtlichen Datenträgern zu entfernen, sowie sämtliche Ausdrucke, abgesehen von, an Seminarteilnehmer verteilte Teilnehmerskripte, zu vernichten, bzw. dem Verleiher auszuhändigen.


8. Lizenzart Vertriebs- und Handelspartnerlizenz

Diese Lizenz erlaubt Handels- und Vertriebspartnern der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH die für sie lizenzierte Version für Marketing- und Vorführzwecke zu nutzen. Dabei sind die folgenden Vorgehensweisen gestattet:

8.1. Bearbeitung, Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte für Marketing- und Vorführzwecke.

8.2. Bearbeitung, Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien für Marketing- und Vorführzwecke.

8.3. Nutzung sämtlicher Trainertools für Marketing- und Vorführzwecke.

8.4. Der Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen.

8.5. Es dürfen Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien erstellt, und zu Marketing- und Vorführzwecken präsentiert werden.


9. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

9.1. Die Software und deren Bestandteile, die der Lizenznehmer durch die entsprechende Lizenz erwirbt, sind geistiges Eigentum der BISW GmbH.

9.2. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der BISW GmbH dar. Die Software ist urheberrechtlich geschützt.

9.3. Die Marke TRAINPLAN® ist eine geschützte Wortmarke.

9.4. Der Lizenznehmer / Käufer verpflichtet sich, die Software weder zu ändern noch zu übersetzen oder anzupassen. Der Lizenznehmer / Käufer verpflichtet sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, reverse engineering vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln.

9.5. Alle von der BISW GmbH zur Verfügung gestellten oder vom Lizenznehmer gemäß dieses Vertrages selbst erworbenen Informationen dürfen nur zu dem hier genannten Zweck verwendet werden, keinem Dritten zugänglich gemacht oder zum Erstellen anderer Software verwendet werden, welche im Wesentlichen der Originalsoftware entspricht.


10. Rechtsinhaberschaft

Mit dem rechtsgültigen Erwerb des Produktes entsteht lediglich Eigentum an dem Datenträger, der zur Softwareaufzeichnung benutzt worden ist. Ein Erwerb an den Rechten der Software entsteht damit nicht. Sämtliche Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software behält sich die BISW GmbH ausdrücklich vor.


11. Vertragsdauer

11.1. Die Lizenzdauer ist zeitlich uneingeschränkt. 

11.2. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung des Vertrags durch den Lizenznehmer erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers automatisch und ohne Kündigung. Schwerwiegende Verletzungen sind insbesondere die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Inhalte oder sonstige Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen.

11.3. Bei Beendigung des Benutzungsrechts gleich aus welchen Gründen ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Original-Disketten bzw. CD-ROMs, einschließlich abgeänderter Exemplare wie dazugehöriges Material unverzüglich zurückzugeben bzw. zu vernichten.

11.4. Während der Vertragsdauer besteht innerhalb der Geschäftszeiten der BISW GmbH ein Anspruch auf Support.


12. Aktualisierung / Programmänderung

12.1. Die BISW GmbH ist berechtigt, Programmänderungen bzw. Aktualisierungen der Software ohne Ankündigung nach eigenem Ermessen zu erstellen.

12.2. Die BISW GmbH bietet dem Lizenznehmer eventuelle Aktualisierungen an, welche er gegen anfallende Gebühren erwerben kann.

12.3. Updates einer Version von TRAINPLAN® sind nur auf die nächst folgende Version möglich.


13. Schadensersatz

Der Käufer / Lizenznehmer haftet für alle Schäden einschließlich Vermögensschäden und Schäden durch Urheberrechtsverletzungen, welche der BISW GmbH durch eine Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages entstehen.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Lizenznehmer ist hiermit verpflichtet, nach Aufforderung der BISW GmbH oder deren Bevollmächtigten innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software der BISW GmbH zum Zeitpunkt der Anfrage nach den Bestimmungen der BISW GmbH erfolgt. 
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der BISW GmbH. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der BISW GmbH


15. Eigentumsvorbehalt

Die BISW GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Lizenznehmer / Käufer vor.


16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 

Diese Lizenzbestimmungen ersetzen alle bisherigen Erklärungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die Software.

Lizenzbestimmungen Stand: 1. September 2019

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TRAINPLAN® Bildungsmedien und Verlagsprodukte

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